CG (allemand)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsinhalt zwischen der babellingua gmbh (nachfolgend: „babellingua“) und ihren Kundinnen/Kunden. Ausdrückliche, abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten. Allfällige AGB der Kundin/des Kunden finden keine Anwendung.

2. Dienstleistungsinhalte und Beizug Dritter

babellingua bietet die Dienstleistungen Übersetzung, Übersetzungsrevision, Korrektorat/Lektorat und Sprachunterricht an. babellingua verpflichtet sich bei all den angebotenen Dienstleistungen zu einem sorgfältigen Tätigwerden und zur Einhaltung der vereinbarten Fristen bzw. Termine.

Erteilt die Kundin/der Kunde bei Übersetzungen keine spezifischen Weisungen zur Ausführungsform (elektronisch/physisch, Darstellungs- oder Schriftart), orientiert sich babellingua am Ausgangstext.

babellingua darf Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen oder die Erfüllung ganz auf Dritte übertragen, sofern sie diese zur Vertraulichkeit gemäss Ziffer 8 verpflichtet.

3. Mitwirkung der Kundin/des Kunden

Die Kundin/der Kunde stellt babellingua bei Übersetzungen, Übersetzungsrevisionen und Korrektoraten/Lektoraten allfällig vorhandene Unterlagen und Datenbanken, die für eine optimale Übersetzung bzw. Übersetzungsrevision nötig oder hilfreich sind (z. B. Glossare und Paralleltexte, Terminologiedatenbanken, Translation Memories), rechtzeitig zur Verfügung.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Bei Übersetzungen berechnet sich das Honorar nach dem je nach Schwierigkeitsgrad vereinbarten Zeilenpreis multipliziert mit der Anzahl Normzeilen (= 55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Bei Übersetzungsrevisionen, Korrektoraten/Lektoraten und Sprachunterricht berechnet sich das Honorar nach dem vereinbarten Stundentarif und der aufgewendeten Zeit.

Bei Übersetzungen, Übersetzungsrevisionen und Korrektoraten/Lektoraten teilt babellingua der Kundin/dem Kunden vorweg eine ungefähre Kostenschätzung mit. Bei einem Mehraufwand von bis zu 15 % gilt die Kostenschätzung als eingehalten und der Mehraufwand ist ohne Weiteres zu entgelten. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass der tatsächliche Zeitaufwand voraussichtlich um mehr als 15 % höher sein wird als der geschätzte, so teilt babellingua dies der Kundin/dem Kunden sofort mit. Die Kundin/der Kunde kann die neue Kostenschätzung akzeptieren oder aber gegen Vergütung des bislang Geleisteten vom Vertrag zurücktreten.

Mehraufwand, der auf das Verhalten der Kundin/des Kunden (etwa Neufassung von bereits übersetzten/revidierten/korrigierten/lektorierten Textabschnitten) zurückzuführen ist, wird zusätzlich zum Übersetzungshonorar – bzw. bei Übersetzungsrevisionen und Korrektoraten/Lektoraten unabhängig von der Kostenschätzung – nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nach ungenutztem Ablauf der Zahlungsfrist wird die Kundin/der Kunde per Mahnung aufgefordert, die Zahlung innert 10 Tagen zu leisten. Hält die Kundin/der Kunde diese Frist nicht ein, gerät sie/er in Zahlungsverzug und babellingua ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5 % sowie für jede weitere Mahnung eine Gebühr von CHF 20.– zu verlangen.

5. Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag

Bei Übersetzungen, Übersetzungsrevisionen und Korrektoraten/Lektoraten kann die Kundin/der Kunde vor Ablieferung der Texte vom Vertrag zurücktreten, schuldet aber – unter Vorbehalt der unrichtigen Kostenschätzung gemäss oben Ziffer 4 Absatz 2 – dennoch das ganze Honorar. babellingua muss sich lediglich anrechnen lassen, was sie infolge des vorzeitigen Rücktritts an Auslagen gespart hat und was sie infolge der frei gewordenen Zeit durch anderweitige Verträge verdient bzw. absichtlich zu verdienen unterlassen hat.

Beim Sprachunterricht ist ein Rücktritt vom Vertrag oder von einer einzelnen Lektion von jeder Partei grundsätzlich jederzeit, nur nicht zur Unzeit, zulässig. Als unzeitig wird der Rücktritt dann erachtet, wenn er weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erklärt wird. Hält die Kundin/der Kunde diese Frist nicht ein, dann hat er die Sprachlektion trotz Ausfalls zu bezahlen.

6. Mängelrechte der Kundin/des Kunden

Bei Übersetzungen, Übersetzungsrevisionen und Korrektoraten/Lektoraten hat die Kundin/der Kunde Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von in den abgelieferten Texten enthaltenen Mängeln, wobei als Mängel nur gravierende inhaltliche oder sprachliche Fehler zu verstehen sind. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von der Kundin / vom Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Ablieferung des Textes unter Angabe der Mängel geltend gemacht werden. babellingua ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.

Sollte der Text nach der vorgenommenen Überarbeitung noch immer Mängel enthalten, so ist die Kundin/der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit der erneuten Ablieferung eine weitere Überarbeitung oder eine angemessene Minderung des Honorars zu verlangen. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.

Die Mängelrechte sind verwirkt, soweit keine Mängelanzeige innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung erfolgt. Ist die Mängelanzeige rechtzeitig erfolgt, beträgt die Verjährungsfrist der Mängelrechte ein Jahr nach der ursprünglichen Ablieferung des Textes.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für Schadenersatz aus Vertragsverletzung durch babellingua wird bei allen Dienstleistungen auf Fälle von Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt und bedarf im Falle einer Mängelhaftung der rechtzeitigen Geltendmachung der Mängel.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

babellingua verpflichtet sich, die Personendaten der Kundin/des Kunden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu bearbeiten.

Ausgangstexte, Unterlagen und Datenbanken der Kundin/des Kunden werden vertraulich behandelt und unter Vorbehalt von Ziffer 2 Absatz 3 nicht an Dritte weitergegeben.

babellingua darf zur Erstellung von Rohfassungen von Übersetzungen externe Übersetzungstools wie DeepL oder Google Translate verwenden, muss aber die Texte vor Eingabe in solche Übersetzungstools anonymisieren.

Die Eingabe von Texten in ein eigenes Übersetzungstool ([Translation memory] stationär oder cloud-basiert) erfolgt ohne Anonymisierung. Das eigene Übersetzungstool darf nur an Dritte weitgegeben werden, wenn die Texte vorher anonymisiert worden sind oder die/der Dritte eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet.

Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf babellingua davon ausgehen, dass die Kundin/der Kunde mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der abzuliefernden Texte übers Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt die Kundin/der Kunde.

9. Urheberrechte

Die Kundin/der Kunde räumt babellingua die für die Übersetzung bzw. das Korrektorat/Lektorat des Ausgangstextes erforderlichen Rechte ein. Die Kundin/der Kunde sichert zu, über die genannten Rechte zu verfügen, und hält babellingua schadlos, falls sie von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen wird.

babellingua räumt der Kundin/dem Kunden an den durch die Übersetzung bzw. die Revision geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für babellingua erkennbaren Verwendungszweckes zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung von babellingua, welche nicht verwehrt wird, falls die zusätzliche Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht tangiert und angemessen vergütet wird.

Falls es für die jeweilige Textsorte üblich ist, hat die Kundin/der Kunde bei einer Veröffentlichung des Zieltextes den Namen babellingua sowie des ausführenden Übersetzers oder der ausführenden Übersetzerin in geeigneter Form zu nennen.

Der Kundin/dem Kunden steht das Recht zu, den übersetzten bzw. revidierten Text zu bearbeiten. Ist die Bearbeitung jedoch nicht nur geringfügig, hat die Kundin/der Kunde babellingua darüber zu informieren und ihr steht das Recht zu, ihre Namensnennung sowie die des ausführenden Übersetzers oder der ausführenden Übersetzerin zu untersagen.

babellingua steht das Recht zu, Ausgangs- und Zieltext in einem eigenen Übersetzungstool zu speichern und als Arbeitsinstrument zu nutzen.

Soweit die Kundin/der Kunde babellingua eine Übersetzungsdatenbank für die Auftragserfüllung zur Verfügung stellt, so gibt sie diese nach Ablauf der Verjährungsfrist der entsprechenden vertraglichen Ansprüche der Kundin/dem Kunden auf seine Aufforderung hin zurück bzw. löscht sie auf dem eigenen Computer. Wurde die Übersetzungsdatenbank gemäss Ziffer 8 Abs. 2 an Dritte weitergegeben, so stellt babellingua sicher, dass auch die/der Dritte diese zurückgibt bzw. auf dem eigenen Computer löscht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kundin/Kunde und babellingua ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von babellingua.


 Horw, im Mai 2021

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